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Bundesrat setzt verlängerte Verlustverrechnung ab 2028 in Kraft. Der Bundesrat hat am 18. September 2026 das Bundesgesetz über die Erstreckung der Verlustverrechnung auf den 1. Januar 2028 in Kraft gesetzt. Unternehmen können damit Verluste bei den direkten Steuern während zehn Jahren mit steuerbaren Gewinnen verrechnen.
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