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09. September 2024

Vorsorge 3a: Höchstabzüge für das Jahr 2025

Laut Mitteilung der Eidg. Steuerverwaltung beträgt die maximal zulässige Einzahlung in die Säule 3a für das Jahr 2025 CHF 7'258 für Unselbständige oder CHF 36'288 für Selbständigerwerbende ohne 2. Säule.

Höchstabzüge Säule 3a

Der Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) beträgt in Franken:

Für Steuerpflichtige mit 2. Säule

2025: 7'258

2024: 7'056

2023: 7'056

2022: 6'883

2021: 6'883

2020: 6'826

Für Steuerpflichtige ohne 2. Säule

2025: 36'288

2024: 35'280

2023: 35'280

2022: 34'416

2021: 34'416

2020: 34'128

Die Höchstabzüge bilden zugleich die massgeblichen Einzahlungslimiten. Aufrundungen bei der Einzahlung sind nicht zulässig.

Quelle: Eidg. Steuerverwaltung ESTV, 06.09.2024.