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17. Februar 2023

Leasing Geschäftsfahrzeug läuft aus – was nun?

VON Patrick Langenauer

Endet das Leasing eines Geschäftsfahrzeuges, stellt sich die Frage, ob das Auto danach übernommen, das Leasing verlängert oder ein neues Fahrzeug geleast werden soll. Beim Entscheid gibt es steuerliche Aspekte, die es zu berücksichtigen gilt.

Hat ein Mitarbeiter ein Firmenfahrzeug zugute und darf dieses auch privat nutzen, wird ihm beim Lohn 0.9% p.M. des Kaufpreises exkl. MwSt. gem. Leasingvertrag als pauschalierter Privatanteil aufgerechnet. Wird eine effektive Abrechnung der privat gefahrenen Kilometer vorgenommen, muss ein lückenloses Bordbuch, welches private und geschäftliche Fahrten festhält, geführt werden. Aufgrund des hohen Aufwandes und rechtlichen Aspekten (Lohnausweis ist eine Urkunde), findet die Pauschalmethode mehrheitlich Anwendung.

 

Läuft das Leasing aus, muss das Unternehmen / Mitarbeiter beurteilen, wie fortgefahren werden soll. Dabei haben die Entscheide unterschiedliche steuerliche Auswirkungen:

 

Rückgabe an Leasinggesellschaft

Es ergeben sich keine unmittelbaren steuerlichen Konsequenzen. Die Berechnung des Privatanteils basiert auf dem Kaufpreis des Neuwagens.

 

Kauf / Verkauf des Fahrzeugs

Liegt der Restwert des Fahrzeuges unter dem Marktwert, kann das Unternehmen mit Übernahme und anschliessendem Verkauf einen Buchgewinn erzielen. Der Buchgewinn ist in der Jahresrechnung abzubilden und als Unternehmensgewinn zu versteuern. Für den Mitarbeiter ergeben sich keine steuerlichen Folgen, die Berechnung des Privatanteils basiert auf dem Kaufpreis des Neuwagens.

 

Kauf o. Verlängerung Leasing / Mitarbeiternutzung

Bei einem anfänglich geleasten Fahrzeug, das anschliessend vom Arbeitgeber gekauft bzw. das Leasing verlängert und vom Arbeitnehmer weiter benutzt wird, bleibt der im 1. Leasingvertrag ursprünglich festgehaltene Barkaufpreis massgebend für die Berechnung des Privatanteils.

 

Übernahme Fahrzeug durch Mitarbeiter

Kann der Geschäftswagen vom Mitarbeitenden gekauft werden, bildet eine allfällige Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Verkehrswert (Ankaufswert nach Eurotax [blauer Eurotax]) Bestandteil des steuerpflichtigen Bruttolohnes.

 

Exkurs: Fahrzeug im Monatsabo

Der Kaufpreis des im Monatsabo genutzten Fahrzeugs wird auf Anfrage seitens Vermieter kommuniziert, damit der Privatanteil berechnet werden kann. Es handelt sich i.d.R. um den Händler-Listenpreis abzüglich eines fixen Rabatts, der in einem Steuerruling bewilligt wurde. Da es sich um eine neue Art der Autonutzung handelt, lohnt sich vor Abschluss eines Abos, mit Vermieter und der kantonalen Steuerbehörde die fiskalischen Details zu klären.

 

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